Behandlungskosten
Die Abwicklung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten erfolgt über International Patient Services. Die Mitarbeiter sind stets um eine zeitnahe Abwicklung aller erforderlichen Schritte bemüht: sie erstellen Kostenvoranschläge, stellen den Behandlungsplan mit der geforderten Vorauszahlungssumme aus, beschleunigen die Rechnungsstellung bei dritten Leistungserbringern, und erstellen die Abschlussrechnung.
Kostenvoranschlag
Die vorgelegten medizinischen Dokumente oder Informationen zur Erkrankung werden zunächst von einem erfahrenen Experten des jeweiligen Fachgebiets begutachtet. Anhand der Behandlungsempfehlungen wird eine Übersicht der zu erwartenden Kosten der Behandlung erstellt. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Berechnung, die auf den vorliegenden Befunddaten beruht und von den tatsächlichen Kosten abweichen kann.
Behandlungsplan/Aufnahmedatum/ Zahlungsaufforderung
Ist aufgrund der vorgelegten Befunde eine Behandlung bei uns indiziert und gewünscht, kann entweder ein ambulanter Vorstellungstermin zur weiteren Besprechung und Planung vereinbart, oder eine Behandlung unter stationären Bedingungen abgesprochen werden. Hierzu erhalten Sie ein Schreiben mit dem Therapieplan, dem Aufnahmedatum sowie der geforderten Anzahlungssumme. Eine stationäre Behandlung wird erst nach der vereinbarten Zahlung aufgenommen. Die Anzahlungssumme entspricht in der Regel den geschätzten Behandlungskosten, weitere Kosten aufgrund von Komplikationen, zusätzlichen Leistungen und weiteren Therapien werden gesondert in Rechnung gestellt.
Pauschalbehandlungskosten
Für Behandlungsangebote mit gut kalkulierbaren Kosten (hauptsächlich im Rahmen von planbaren chirurgischen Eingriffen) bietet die Pauschalabrechnung eine Kostenvergünstigung gegenüber der Einzelabrechnung, eine beschleunigte Zahlungsabwicklung, eine besonders gute Kostenübersichtlichkeit.
Pauschalbehandlungskosten beinhalten sämtliche Krankenhauskosten, Patienteneinzelzimmer, Arzthonorare, sowie die Pathologieleistungen im Rahmen der geplanten Operation. Pauschalbehandlungskosten sind auf den individuellen Patienten und den jeweils erstellten Behandlungsplan zugeschnitten.
Werden Leistungen außerhalb des Behandlungsplans in Anspruch genommen, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt und müssen sofort bezahlt werden. Zusatzkosten können entstehen beispielsweise durch gesonderte Pathologie-Untersuchungen, oder aufgrund unvorhergesehener medizinischer Komplikationen, die eine verlängerte stationäre Behandlung erforderlich machen. Insbesondere die ungeplante intensivmedizinische Betreuung verursacht erhebliche Mehrkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Kann eine geplante Behandlung aus medizinischen Gründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann ein chirurgischer Eingriff nicht oder nur in kleinerem Ausmaß vorgenommen werden, erfolgt eine entsprechende Rückerstattung möglichst direkt bei Entlassung, oder per Rücküberweisung.
Für jede Behandlung wird eine Abschlussrechnung erstellt.
Anzahlung mit Endabrechnung
Kann eine Behandlung aufgrund fehlender Vordiagnostik nicht im Vornhinein festgelegt werden, oder kann eine geplante Behandlung aufgrund schlecht kalkulierbarer Kosten nicht durch Pauschalbehandlungskosten abgedeckt werden, wird auf Grundlage der geschätzten Behandlungskosten eine Vorauszahlungssumme gefordert. Im Laufe der Behandlung können weitere Vorauszahlungen eingefordert werden, wenn die voraussichtlichen Leistungen die bisherigen Zahlungen überschreiten.
Prinzip der Vorauszahlung/ Zahlungsmöglichkeiten
Die geforderte Anzahlungssumme, sowohl für Pauschalbehandlungskosten als auch für die offene Endabrechnung, ist in Vorkasse vor Behandlungsbeginn zu zahlen. Die möglichen Zahlungsarten sind:
- Überweisung (Kontodaten im endgültigen Behandlungsplan/Zahlungsaufforderung)
- Kreditkartenzahlung (hohe Bankgebühren werden nicht von Klinik übernommen)
- Barzahlung
Endabrechnung
Die Kosten der tatsächlich erbrachten Leistungen ermitteln wir 45 bis 60 Tage nach Abschluss der Behandlung (max. 30 Tage bei Pauschalkostenabrechnung). Unterschreiten die tatsächlichen Kosten die Anzahlung mit Endabrechnung, erstatten wir den Restbetrag unmittelbar zurück. In einigen Fällen, insbesondere wenn Komplikationen auftreten, kann die Endabrechnung eine Nachzahlung erforderlich machen.
Internationale Krankenversicherung
Bitte verständigen Sie unsere International Patient Services, wenn Ihre Internationale Krankenversicherung die Kosten für Ihre Klinikbehandlung im Ausland übernimmt. Die Thoraxklinik Heidelberg arbeitet mit einer Reihe von Internationalen Versicherungsunternehmungen zusammen, deren Kostenübernahmeerklärung wir anstelle einer Vorauszahlung akzeptieren.
Botschaftspatienten
Von einigen Botschaften (Bahrain, Dubai, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien) akzeptieren wir Kostenübernahmegarantien. Patienten, deren Botschaft die Kosten für die Behandlung übernimmt, müssen keine Vorauszahlung leisten. Voraussetzung für die Durchführung der Behandlung ist, dass der Thoraxklink-Heidelberg vorab eine schriftliche Kostenübernahmegarantie vorliegt.